Garantie für Polypropylenbecken – Einstückbecken

Garantie für Polypropylenbecken – Einstückbecken

Garantie für Polypropylenbecken Swimmingpool24 GmbH Leipziger Straße 51 06231 Bad Dürrenberg. Wir gewähren eine Hersteller Garantie von bis zu 10 Jahren auf die Struktur und die Dichtigkeit der Polypropylenbecken. Die Garantie beginnt mit der Anlieferung des Schwimmbeckens und setzt die Installation des Beckens nach Herstellervorgaben voraus. Außerdem muss die Installation durch einen Fachmann erfolgen um die Gewährleistung erhalten zu können. 2. Wir gewähren eine Garantie von 5 Jahren auf die unterhalb der Wasserlinie liegende Beckenfläche. Die Garantie bezieht sich auf die Farbechtheit und kommt ab einem Farbverlust von mehr als 50 Prozent gegenüber der Originalfarbe zum Tragen. Voraussetzung für diese Garantie ist die den Vorschriften entsprechende Nutzung (allgemeine Betriebsbedingungen) und Pflege des Beckens und das keine strukturellen Veränderungen oder manuelle Beschädigungen zu Schäden am Becken geführt haben. Allgemeine Betriebsbedingungen für Ihr Einstückbecken: Der pH-Wert Ihres Beckens muss dauerhaft im Bereich zwischen 7,0 und 7,6. Der Chlorwert sollte bei ca. 0,4-0,6 mg / l liegen (als kurzfristiger Maximalwert darf ein Wert von 3,0 mg / l nicht überschritten werden). Zur Überwinterung verwenden Sie bitte nur Überwinterungsmittel und machen keine Stoßchlorung. Der maximale Redoxwert des Wassers darf 750 mV nicht überschreiten. Die maximale Badetemperatur liegt bei 30°C. Bitte benutzen Sie zum Befüllen und Nachfüllen des Beckens nur Wasser aus dem öffentlichen Netz, welches der EU-Richtlinie für Trinkwasser entspricht. Von einer Befüllung mit Brunnenwasser oder aus sonstigen Quellen raten wir dringend ab, da dies zu Verfärbungen und Ablagerungen führen kann (was einen Garantieverlust zur Folge hat). Bei Verwendung von Salzelektrolyseanlagen empfehlen wir generell Anlagen mit pH und Redoxüberwachung und einem maximalen Salzgehalt von 4kg / m³ 3. Wir gewähren eine Garantie von 10 Jahren auf Osmoseschäden, sowie strukturelle Veränderungen durch Osmose. Im Fall eines Osmoseschadens behalten wir uns Nachbesserungen vor Ort vor. Weitere Infos werden in Punkt 4 beschrieben. 4. Hinweispflicht, Gefahrenübergang – Der Käufer hat die Pflicht das Becken bei Anlieferung auf etwaige Fehler und Transportschäden zu untersuchen und Beanstandungen schriftlich auf den Transportpapieren zu vermerken. Manuelle Beschädigungen am Becken, welche nach dem Abladen gemeldet werden oder entstehen, können nicht akzeptiert werden. Außerdem muss die Lieferung sofort auf Vollständigkeit geprüft werden. Fehlende Teile sind ebenfalls sofort dem anliefernden Fahrer mitzuteilen und auf den Frachtpapieren zu vermerken. – Der Käufer hat die Pflicht Material- und Herstellungsfehler während der Garantiezeit innerhalb von 14 Tagen schriftlich an die Firma Swimmingpool24 GmbH zu melden. Diese Meldung muss folgende Infos erhalten: Kaufdatum, detaillierte Fehlerbeschreibung, wenn möglich Fotos des Mangels, Herstellungsnummer des Beckens. Im Falle der berechtigten Reklamation behalten wir uns folgende Optionen zur Fehlerbehebung vor: – das Schwimmbecken wird vor Ort nachgebessert – den Austausch des Schwimmbeckens – Angebot mit finanzieller Entschädigung, in diesem Fall wird nicht nachgebessert und nicht ausgetauscht. Der Höchstbetrag der Entschädigung ist der Preis für das Becken ohne Zubehör, Einbauteile, Dienstleistungen, oder sonstigen Arbeiten. Weiterer Schadensersatz kann nicht geltend gemacht werden. 

Im Fall der Nachbesserung hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass der Hersteller entsprechenden Zugang zum Becken erlangt und auch je nach Anforderung mit entsprechend großen Maschinen an das Becken heranfahren kann. Außerdem hat der Kunde für die Dauer der Arbeiten entsprechend benötigte Strom, Wasser- und Kanalanschlüsse zur Reparatur des Beckens kostenfrei bereit zu stellen. Die Kosten für die Neubefüllung des Beckens werden nicht übernommen. Um diese Kosten gering zu halten, wird immer versucht werden eine Reparatur im Frühjahr oder Herbst zu realisieren, wenn ohnehin das Ablassen oder Teilablassen des Beckens ansteht. Im Falle eines Austauschs eines Beckens, wird nur das Becken an sich ersetzt. Die Kosten für Kran, Einbau-, Erdarbeiten und alle für den Austausch notwendigen Handwerkerleistungen, als auch Organisationskosten werden nicht übernommen. Die Garantie des Beckens kann auf einen Folgebesitzer übertragen werden, wobei sich dadurch die Garantiezeit nicht verlängert. Bei Übertragung der Restgarantiezeit an einem Becken, ist die Firma Swimmingpool24 GmbH entsprechend schriftlich mit Info zu Kaufdatum, Beckennummer, ursprünglichem Besitzer und Neubesitzer zu informieren. 5. Es wird keine Garantie bei folgenden Punkten gewährt: – Wenn das Becken nicht auf einer gemäß Vorgaben ausnivellierten und ausreichend dicken Betonbodenplatte gestellt wird. – Wenn das Becken in Eigenleistung des Kunden, sprich ohne Fachfirma eingebaut, verrohrt und hinterfüllt wird oder Ausschnitte in Eigenleistung erstellt werden. – Auf alle Flächen oberhalb des Wasserspiegels und den oberen Beckenrand – Manuelle Beschädigungen durch nicht bestimmungsgemäße Nutzung oder Beschädigungen seitens des Kunden. – Beschädigungen beim Einsetzen des Beckens durch den Kranfahrer. – Bei Farbveränderungen oder Beschädigungen wie Verkalkung oder falschem pH- und Chlorwerten. – Bei Farbveränderungen durch organische Stoffe (Blätter, Kleintiere etc.) oder metallische Ablagerungen (Eisen, Mangan, Kupfer etc.) – Einsatz von ungeeigneten Reinigungsmitteln – Bei Schäden durch Naturgewalten – Bei Schäden durch Wasserdruck oder Grundwasser (wir empfehlen generell bei Bedarf eine entsprechende Drainage vorzusehen um solche Schäden zu vermeiden). – Verfärbungen und Ablagerungen durch Sonnenschutzcremes und Körperpflegeprodukte (wir empfehlen vor dem Schwimmen abzuduschen, dies erleichtert auch die Beckenrandreinigung). Garantiegeber/Vertragspartner im Garantiefall: 

Swimmingpool24 GmbH

Leipziger Straße 51

06231 Bad Dürrenberg